Warum Kinderrechte ins Grundgesetz gehören | nach vorne

2021-11-29 09:15:52 By : Mr. Rong Su

Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland seit 1992 ratifiziert. Ebenso alt ist die Debatte um die Verankerung der Kinderrechte in allen Gesetzen, auch im Grundgesetz. Eine 30-jährige Diskussion kann nun zu einem glücklichen Ziel geführt werden. Im Januar haben wir uns mit den Koalitionspartnern auf einen Formulierungsvorschlag im Kabinett der Bundesregierung verständigt und damit endlich den Weg für eine parlamentarische Mehrheit geebnet. Danke an alle, die viel Durchhaltevermögen hatten und das Ziel fest vor Augen hatten: Verbände, Vereine, Einzelkämpfer und natürlich die Sozialdemokratie.

Aber damit sind wir noch nicht am Ende des Weges. Weitere Anforderungen an die Formulierung stehen bereits im Raum. Als Sozialdemokraten werden wir gemeinsam mit den Verbänden und engagierten Parteien für weitere Verbesserungen kämpfen.

Kinder haben ihren eigenen Kopf, ihre eigenen Bedürfnisse, ihre eigenen Lebenserfahrungen, ihre eigenen Sorgen und Bedürfnisse, ihre eigene Sichtweise – Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie können sich ihre Rechte jedoch nicht einräumen. Dafür sind wir alle gefordert: Kinder brauchen von uns Erwachsenen Schutz, Teilhabe und Unterstützung, um sich zu dem Menschen entwickeln zu können, den sie in sich selbst sehen.

Die Verankerung der Kinderrechte in unserer Verfassung ist ein wichtiger Schritt. Vom Recht auf Schutz vor Gewalt über das Recht auf Bildung bis hin zum Recht auf die eigene Identität. Kinder haben besondere Bedürfnisse, die gesetzlich verankert werden müssen.

Den Befürwortern der Verankerung von Kinderrechten wird oft vorgeworfen: „Das ist nur Symbolpolitik!“. Das ist nicht richtig. Mit der Verankerung im Grundgesetz erreichen wir, dass die Kinderrechte anderen Gesetzen wie dem Datenschutz gleichgestellt sind. Sie werden handlungsfähig.

Es ist wichtig, dass die Rechte der Kinder für alle sichtbar gemacht werden. Mit explizit formulierten Kinderrechten machen Gerichte, Verwaltungen und Gesetzgeber deutlich, wie wichtig Kinder und ihre Rechte sind. Und sie werden zu Lehrinhalten für alle angehenden Juristen und Verwaltungsfachleute in Studium und Ausbildung. Jeder, der sich mit Kinderrechten beschäftigt hat, kann selbstverständlich im „besten Interesse des Kindes“ entscheiden.

Eltern haben das größte Interesse daran, dass wir als Politik und Gesellschaft an ihrer Seite stehen und Bedingungen schaffen, die den bestmöglichen Schutz und die Förderung und Teilhabe ihrer Kinder gewährleisten. Wir stärken die Position der Eltern gegenüber staatlichen Maßnahmen, wenn sie die Rechte ihrer Kinder im Interesse ihrer Kinder einfordern und durchsetzen. Erst im Konfliktfall – also wenn Eltern ihre Kinder gefährden – greift die staatliche Vormundschaft ein. An diesem Verantwortungsdreieck wird sich auch in Zukunft nichts ändern. 

Über Kinder wird oft gesprochen, aber nicht mit ihnen. Mit dem Kompetenzzentrum „Jugend-Check“ hat die Bundesregierung 2017 einen wichtigen Schritt unternommen, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Gesetzgebungsverfahren zu wahren. Aber das ist nur ein Schritt. Denn Kinder müssen in alltägliche Dinge eingebunden werden, damit sie lernen, dass sie eine Stimme haben und gehört werden.

Sollte Ihnen etwas Negatives zustoßen, desto eher vertrauen Sie sich anderen Erwachsenen an, desto mehr haben Sie gelernt und können darauf vertrauen, dass Ihre Stimme gut gehört wird, Ihnen geglaubt wird und Sie Ihre Situation beeinflussen können.

Das Recht auf Unterstützung wird für Kinder und ihre Familien oft unterschätzt. Damit wird deutlich, dass Kinder ein Recht auf Grund- und Sonderbedürfnisse in Bezug auf Gesundheit, Ernährung, Bildung, persönliche Identität und menschenwürdige Lebensbedingungen haben.

Das Konzept der sozialdemokratischen Grundsicherung für Kinder oder der sozialdemokratische Grundsatz, dass alle Kinder die bestmöglichen Bildungschancen haben, kann so in der Diskussion und Umsetzung an Wahrnehmung und Wert gewinnen.

Nach zähem Ringen ist es uns gelungen, mit Justizministerin Christine Lambrecht und Familienministerin Franziska Giffey den Bund fürs Leben zu schließen. Als Sozialdemokraten hätten wir uns noch mehr vorstellen können. Aber auch diese Formulierung war mit unserem Koalitionspartner nur sehr schwer zu erreichen.

Diese geht nun in das parlamentarische Verfahren ein. In Bundestag und Bundesrat ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Presseberichterstattung hat gezeigt, dass es schwierige Verhandlungen mit der Opposition und unserem Koalitionspartner geben wird. Als SPD sind wir bereit und freuen uns auf die parlamentarische und gesellschaftliche Debatte. Wir wollen die beste Lösung für alle Kinder und ihre Familien in unserem Land finden.

ins Grundgesetz? Wirklich, sie waren noch nicht da? überhaupt keine Grundrechte für Kinder? Unglaublich, dann war es höchste Zeit, zum Beispiel damit anzufangen, die Beschneidung von Jungen als das zu brandmarken, was sie ist. Körperverletzung und Verletzung der Kinderrechte. Los geht's - mach es und quatsche nicht nur. Muss ich davon ausgehen, dass nur noch Patientenpapiere beschrieben wurden? Redewendungen gibt es schon genug - ich gehe davon aus, dass das erledigt wird

Und wie sieht es mit dem Grundrecht auf Bildung für Kinder aus? Wann öffnen die Schulen in Corona Deutschland wieder? In Schweden wurden Schulen und Kitas auch während der Pandemie nie geschlossen!

Wusste gar nicht, dass die bestehenden Grundrechte nicht für Kinder gelten.

Wenn einem die Rechte der Kinder so am Herzen liegen, dann ist es schwer zu verstehen, dass Kindern in Corona-Zeiten viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde, es sei denn, ihre Bildung beschäftigt sich noch mit ihrer Entwicklung. Jedenfalls gab es in Merkels Maßnahmenberatung keine Pädagogen oder Wissenschaftler, die sich um das Wohl des Kindes kümmern. Niemand sah auf, nicht einmal die SPD.

Allgemeine Menschenrechte gehören ebenso zum GG wie der angebliche „besondere Schutz von Ehe und Familie“. Das bedeutet, dass Kinder als Menschen und (außer Waisen) Teil der Familie bereits erwähnt werden und auch wenn man von ihnen im politischen Handeln zumindest in der Theorie des Grundgesetzes nichts davon sehen kann, diese Rechte relevant sind.

Auf beides wurde bisher nicht besonders geachtet, die semantische Trennung von allgemein geltenden Grundrechten und nun "Kinderrechten" ist meiner Meinung nach genau dieselbe Rauchkerze wie das Konstrukt "Kinderarmut", das die wachsende Familie unterdrücken will Armut.

Die Frage nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz wäre dann interessant für den Fall, dass „Kinderrechte“ plötzlich mehr beinhalten als „Erwachsenenrechte“.

Und richtig lustig wird es, wenn Religion wieder mit Menschenrechten kollidiert und die rituelle Verstümmelung Minderjähriger vom Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ausgenommen wird, wie der Co-Kommentator feststellt.